Verliebt, verlobt, verheiratet – so schnell kann es gehen. Doch auch hier muss zunächst noch ein bürokratischer Teil erfüllt werden, die Eheschließung. Diese findet auf dem Standesamt statt. Für einen Eheschließungstermin ist eine Anmeldung erforderlich, die frühzeitig erfolgen sollte, jedoch frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin möglich ist. Bei dieser Anmeldung wird die Ehefähigkeit geprüft, das heißt die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit.
Wie läuft die Eheschließung ab?
Die Verlobten gehen persönlich zum Standesamt, nachdem die Ehefähigkeit bei der Anmeldung geprüft wurde. Hier werden sie vom Standesbeamten gefragt, ob sie mit der Eheschließung einverstanden sind. Bejahen beide, erklärt der Standesbeamte die beiden Verlobten zu rechtmäßig verheirateten Eheleuten. Daraufhin erfolgt ein Eintrag in das Heiratsbuch. Früher mussten bei diesem Termin immer noch zwei Zeugen vor Ort sein, heute ist das nicht mehr notwendig. Neben dieser staatlichen Eheschließung gibt es zusätzlich die kirchliche Trauung. Zwischen 1877 und 2008 war die kirchliche Trauung erst nach der bürgerlich rechtlichen Eheschließung erlaubt. Seit 2009 ist jedoch eine rein kirchliche Trauung möglich.
Hochzeit in der Kirche - Eheschließung
Obwohl theoretisch nur die Trauung auf dem Standesamt notwendig ist, um den Bund der Ehe offiziell zu schließen, wollen sich viele Paare die kirchliche Trauung nicht entgehen lassen. In der Kirche gibt sich das zukünftige Ehepaar erneut das Ja-Wort, das unter Gottes Segen gestellt wird. Der Gang vor den Traualtar ist außerdem der romantische Teil der Hochzeit, der im Gedächtnis bleibt und die bürokratische Eheschließung auf dem Standesamt abrundet.
Erfahrt mehr über die standesamtliche Trauung und alles über die kirchliche Trauung.
Die Hochzeit ist für die meisten Brautpaare ein einmaliges Event. Daher fehlen in der Regel Erfahrungswerte, abgesehen natürlich von den selbst besuchten Hochzeiten.