Eine Anmeldung zur Eheschließung, früher Aufgebot genannt, kann frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Wer eine Hochzeit plant, sollte mit der Anmeldung aber nicht länger als dieses halbe Jahr warten, damit der Wunschtermin zur Eheschließung noch frei ist.
Eine frühzeitige Anmeldung zur Eheschließung ist wichtig
Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die Monate Mai, Juni, Juli und August, so dass diese Termine sehr schnell vergeben sein können. Die Anmeldung zur Eheschließung muss von mindestens einem der angehenden Eheleute persönlich erfolgen. Sollte einer von Euch beiden verhindert sein, gibt es dafür auf dem Standesamt ein Formular über die Erklärung des Heiratswunsches, das ausgefüllt mitgebracht werden muss. Die Anmeldung erfolgt bei dem Standesamt des Ortes, in dem entweder beide oder aber einer der zukünftigen Eheleute gemeldet sind.
Anmeldung zur Eheschließung – welche Unterlagen sind nötig
Soll die Trauung in einem anderen Standesamt, einer anderen Stadt oder an einem anderen Ort stattfinden, müsst Ihr euch dennoch erstmal in dem für Euch zuständigen Standesamt anmelden. Die Papiere werden dann an den gewünschten Ort geschickt. Allerdings fallen in diesem Fall Gebühren an. Für die Anmeldung benötigt Ihr einen Personalausweis oder den Reisepass und eine beglaubigte Geburtsurkunde. Sollte einer der angehenden Eheleute kein deutscher Staatsbürger sein, sind noch weitere Unterlagen nötig. Welche dies sind, kann beim zuständigen Standesamt vor Ort erfragt werden.
Das Aufgebot ist mittlerweile nicht mehr öffentlich und jedes Paar kann selbst entscheiden, ob es die Hochzeit öffentlich bekannt geben möchte oder nicht.
Hier findet Ihr Infos zu den benötigten Unterlagen für das Standesamt.
Ihr kennt den Ablauf und die Kosten Eurer standesamtlichen Trauung noch nicht? Kein Problem – wir geben Euch einen ersten Überblick. Natürlich können Kosten und Ablauf von Standesamt zu Standesamt variieren. Es ist daher ratsam, Euer Standesamt aufzusauchen und alle Fakten persönlich zu klären.