Namensänderung - david campbell imagery

Der eigene Nachname hat sich geändert – wie aufregend! Aber jetzt geht es los mit der Bürokratie. Denn viele Ausweise, Verträge und Kontakte wollen informiert bzw. geändert werden. Was Ihr alles aktualisieren müsst, erfahrt Ihr in unserer Übersicht.


INHALT []
  1. Namensänderung nach der Hochzeit: Die wichtigsten Dokumente
  2. 7 Beispiele zur Namensänderung bei der Heirat in Deutschland
  3. Namensänderung in Österreich
  4. Namensänderung in der Schweiz
  5. Die Kosten für die Namensänderung auf dem Amt
  6. Namensänderung nach der Scheidung
  7. Das Forum diskutiert über die Namensänderung

Namensänderung nach der Hochzeit: Die wichtigsten Dokumente

Mit untenstehender Checkliste für die Namensänderung habt Ihr alle wichtigen Dokumente für die Änderung zusammen. Am besten schreibt Ihr in einem Dokument alle Verträge und Ausweise untereinander und ordnet sie nach Art. So könnt Ihr mit Euren Ausweisen auf dem Amt anfangen und mit weniger wichtigen Dokumenten wie Mitgliedschaften in Vereinen Eure Namensänderung abschliessen.

Unsere Checkliste zum Ändern des Namens

  1. Eintragungen im Einwohnermeldeamt erneuern. Ihr benötigt neu: Personalausweis, Reisepass und Lohnsteuerkarte.

  2. Bei der KfZ-Meldestelle Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Führerschein aktualisieren lassen.

  3. Telefonbucheintrag erneuern lassen und E-Mail-Adresse aktualisieren.

  4. Banken, Versicherungen und Krankenkasse informieren.

  5. Sonstige Institutionen und Vereine, bei denen Ihr Mitglied seid, sowie Kaufverträge wie Handy, Strom und Gas, Ratenkäufe etc.

  6. Für Geschäftsleute: Visitenkarten neu drucken und Eintrag im Firmentelefonbuch ändern.

  7. Gebt ggf. Eurem Mieter/ Eurem Vermieter Bescheid

  8. Sonstige Ausweise wie Bibliotheksausweis, Organspendeausweis, Studentenausweis etc.

  9. Euer Klingelschild und Briefkasten, ggf. ein paar Wochen auch den alten Nachnamen dran lassen

Flitterwochen: Fristen bei Dokumenten beachten

Ihr fliegt gleich nach der Hochzeit in die Flitterwochen? Dann erkundigt Euch am besten bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung, wann Ihr die neuen Dokumente beantragen und abholen sollt. So könnt Ihr sicher stellen, dass es keinen Stress mit dem Ausweis oder der persönlichen Abholung der neuen Dokumente gibt.

7 Beispiele zur Namensänderung bei der Heirat in Deutschland

Im Folgenden zeigen wir Euch 7 typische Beispiele für Namensänderungen im Zuge der Eheschließung.

  • Herr Schmitt und Frau Müller heiraten. Der Ehename lautet Schmitt oder Müller. Die Kinder nehmen den entsprechenden Namen an.

  • Beide Ehepartner behalten ihren Namen. Die Kinder heißen entweder Schmitt oder Müller. Beachtet: Alle Kinder müssen den gleichen Namen tragen!

  • Ein Doppelname als gemeinsamer Ehename geht nicht. Der Partner, dessen Name nicht Ehename wird, kann jedoch einen Doppelnamen führen – das heißt er behält seinen eigenen Namen. Der Ehename wird entweder vorangestellt oder angehängt.

  • Bei gleichem Namen darf kein Doppelname gewählt werden. Eine Frau Müller die einen Herrn Müller heiratet, darf nicht Müller-Müller heißen.

  • Kinder dürfen keinen Doppelnamen haben.

  • Der Familienname kann nachträglich nicht wieder verändert werden.

  • Wenn Ihr nach einer Scheidung nochmals heiratet, könnt Ihr Euren Familiennamen weiterführen. Euer neuer Partner darf diesen Namen jedoch nicht übernehmen und der Name darf nicht Familienname werden.

Ihr habt noch weitere Fragen zum Thema Namensrecht? Im Bürgerlichen Gesetzbuch – auch online – findet Ihr weitere Antworten auf konkrete Fragestellungen.

Namensänderung in Österreich

In Österreich sind die Möglichkeiten des Familiennamens noch einmal ein wenig variationsreicher geregelt.

Wie schon in Deutschland könnt Ihr einen gemeinsamen Familiennamen auswählen. Tragen einer oder beide Ehepartner schon einen Doppelnamen, können alle Teile oder auch nur Bestandteile den neuen Familennamen bilden. Am Ende dürfen jedoch nur zwei Bestandteile den Doppelnamen bilden und es darf nicht der Doppelname einer früheren Ehe sein. Hat jedoch einer von beiden schon von Geburt einen Doppelnamen, kann dieser als Familienname von allen weitergeführt werden.

Kinder können dementsprechend auch Doppelnamen als Familiennamen bekommen auch bei getrennter Namensführung. So stehen erneut alle Kombinationen der elterlichen Nachnamen offen, jedoch mit der Beschränkung, dass er nur aus zwei Bestandteilen bestehen darf. Einen offiziellen Überlick der Regelungen findet Ihr hier.

Namensänderung in der Schweiz

Seit dem 01.01.2013 gibt es in der Schweiz offiziell keinen Doppelnamen mehr. Die Schweizer dürfen sich entscheiden, ob jeder seinen Namen behält oder sich für einen von beiden Namen entscheiden. So kriegen gemeinsame Kinder auch in Zukunft automatisch den gemeinsamen Familiennamen oder bei getrennten Familiennamen, den Namen, für den sich die Eltern entscheiden.

Es gibt noch die Möglichkeit einen sogenannten Allianznamen mit Bindestrich zu führen, der im Alltag und ebenfalls im Ausweis genutzt werden darf. Jedoch ist dieser kein amtlicher Name, wie er im Zivilregister aufgeführt ist und kann auch nicht an die Kinder als Familienname weitergegeben werden.

Die Kosten für die Namensänderung auf dem Amt

Für die Namensänderung auf dem Einwohnermeldeamt braucht Ihr Eure Heiratsurkunde. Diese erhaltet Ihr im Standesamt bei der Eheschließung. Es empfiehlt sich gleich zwei beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen, sodass Ihr Euer Original gegebenenfalls Zuhause lassen könnt. Es gibt die Möglichkeit den Antrag auf einen neuen Personalausweis schon im Voraus zu stellen. Ihr erhaltet dann Euren neuen Ausweis ebenfalls bei der Eheschließung.

Jede Änderung an einem Eintrag oder Ausweis ist mit Kosten verbunden. Ein neuer Personalausweis und Reisepass kann nur persönlich beantragt werden und kostet im Schnitt jeweils ca. 30€. Rechnet diese Kosten schon in Euer Hochzeitsbudget ein, dann erlebt Ihr nach der Hochzeit keine Überraschungen.

Namensänderung nach der Scheidung

Was bedauerlicherweise heutzutage viel vorkommt ist ein Antrag auf Namensänderung nach der Scheidung. Diese ist zudem komplizierter als die erste Namensänderung. Auch gelten hier für die gemeinsamen Kinder neue Regelungen. In jedem Fall muss die Scheidung vor der Namensänderung erst einmal rechtskräftig sein.

Mädchenname & gemeinsame Kinder

Problemlos kann man nach der Scheidung zu seinem Mädchennamen zurückkehren. Dies gilt jedoch nicht für gemeinsame Kinder. Erst wenn man einen neuen Partner heiraten will und dessen Namen annimmt, kann man für die Kinder einen neuen Familiennamen beantragen.

Bei der Namensänderung nach der Scheidung im Zweifel gut beraten lassen

Zuständig ist in diesem Fall das Standesamt. Lasst Euch jedoch von Eurem Anwalt und dem Amt gut beraten, welche Möglichkeiten der Namensänderung hier sinnvoll sind und welche nicht die wahrscheinlich schon angespannte Situation der Scheidung und vor allem die der Kinder belasten.

Das Forum diskutiert über die Namensänderung

In unserem Hochzeitsforum ist das Thema Namensänderung inzwischen oft und viel besprochen worden. Beim Austausch standen vor allem die Abläufe der Namensänderung als auch Fragen nach Fristen im Mittelpunkt. Damit Ihr einen ersten Überblick über die Diskussionen im Forum erhaltet, haben wir hier einige Threads für den Einstieg für Euch herausgesucht:

Selbstverständlich könnt Ihr mit Hilfe der Suchfunktion des Hochzeitsforums noch zahlreiche weitere Beiträge rund um die Änderung des Nachnamens finden.