Namensänderung - david campbell imagery

[*] Die mit Sternchensymbol gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Ihr über diese Links einkauft, erhalten wir eine Provision, ohne dass sich der Preis für Euch verändert. (Euer Klick hilft bei der Finanzierung unseres kostenfreien Angebots.) Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Der eigene Nachname hat sich geändert – wie aufregend! Aber jetzt geht es los mit der Bürokratie. Denn viele Ausweise, Verträge und Kontakte wollen informiert bzw. geändert werden. Was Ihr alles aktualisieren müsst, erfahrt Ihr in unserer Übersicht.


INHALT []
  1. Namensänderung nach der Hochzeit: Die wichtigsten Dokumente
  2. Namensänderung bei der Heirat in Deutschland
  3. Namensänderung in Österreich
  4. Namensänderung in der Schweiz
  5. Die Kosten für die Namensänderung auf dem Amt
  6. Namensänderung nach der Scheidung in Deutschland
  7. Das Forum diskutiert über die Namensänderung

Namensänderung nach der Hochzeit: Die wichtigsten Dokumente

Mit untenstehender Checkliste für die Namensänderung habt Ihr alle wichtigen Dokumente für die Änderung zusammen. Am besten schreibt Ihr in einem Dokument alle Verträge und Ausweise untereinander und ordnet sie nach Art. So könnt Ihr mit Euren Ausweisen auf dem Amt anfangen und mit weniger wichtigen Dokumenten wie Mitgliedschaften in Vereinen Eure Namensänderung abschliessen.

Unsere Checkliste zum Ändern des Namens

  1. Eintragungen im Einwohnermeldeamt erneuern. Ihr benötigt neu: Personalausweis, Reisepass und Lohnsteuerkarte.

  2. Bei der KfZ-Meldestelle Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Führerschein aktualisieren lassen.

  3. Telefonbucheintrag erneuern lassen und E-Mail-Adresse aktualisieren.

  4. Banken, Versicherungen und Krankenkasse informieren.

  5. Sonstige Institutionen und Vereine, bei denen Ihr Mitglied seid, sowie Kaufverträge wie Handy, Strom und Gas, Ratenkäufe etc.

  6. Für Geschäftsleute: Visitenkarten neu drucken und Eintrag im Firmentelefonbuch ändern.

  7. Gebt ggf. Eurem Mieter/ Eurem Vermieter Bescheid

  8. Sonstige Ausweise wie Bibliotheksausweis, Organspendeausweis, Studentenausweis etc.

  9. Euer Klingelschild und Briefkasten, ggf. ein paar Wochen auch den alten Nachnamen dran lassen

Flitterwochen: Fristen bei Dokumenten beachten

Ihr fliegt gleich nach der Hochzeit in die Flitterwochen? Dann erkundigt Euch am besten bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung, wann Ihr die neuen Dokumente beantragen und abholen sollt. So könnt Ihr sicher stellen, dass es keinen Stress mit dem Ausweis oder der persönlichen Abholung der neuen Dokumente gibt.

Namensänderung bei der Heirat in Deutschland

Namensänderungen in Deutschland sind ein bürokratischer Marathon. Die Ausgestaltung wurde jedoch vereinfacht. Solltet Ihr eine Änderung vornehmen, gibt es für Euch folgende Optionen:

Namensänderung Deutschland nach neuer Reform

Am 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft, die sowohl für zukünftige Ehepaare als auch für bereits verheiratete Personen bedeutende Änderungen mit sich bringt. Die Neuregelung des Namensrechts bietet Paaren und Familien in Deutschland mehr Flexibilität und Selbstbestimmung bei der Wahl ihres Familiennamens. Sie ermöglicht es, familiäre Bindungen und individuelle Identitäten besser zum Ausdruck zu bringen und berücksichtigt dabei die vielfältigen Lebensrealitäten der heutigen Gesellschaft.

Einführung von Ehedoppelnamen

Die Ehepaare haben die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen. Bisher musste ein Ehename gewählt werden, wobei nur ein Partner seinen vorherigen Namen dem gemeinsamen Namen voranstellen oder anfügen durfte. Mit der neuen Regelung können beide Ehepartner ihre Nachnamen zu einem Doppelnamen kombinieren, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden. Beispielsweise können Herr Müller und Frau Schmidt nach der Heirat beide den Namen Müller-Schmidt oder Schmidt-Müller tragen. Diese Änderung ermöglicht es Paaren, ihre gleichberechtigte Partnerschaft auch im gemeinsamen Familiennamen zum Ausdruck zu bringen.

Doppelnamen für Kinder

Die Reform sieht vor, dass auch Kinder von den neuen Namensregelungen profitieren. Eltern können ihren Kindern einen Doppelnamen geben, der aus den Nachnamen beider Elternteile besteht, selbst wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind. Dies stärkt die familiäre Identität und dokumentiert die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen. Beispielsweise kann das Kind von Frau Schubert und Herrn Yilmaz den Namen Schubert-Yilmaz oder Yilmaz-Schubert erhalten oder auch Schubert Yilmaz und Yilmaz Schubert ohne Bindestrich.

Namensänderungen für bereits verheiratete Paare

Auch Ehepaare, die vor dem 1. Mai 2025 geheiratet haben, können von der Reform profitieren. Sie erhalten die Möglichkeit, nachträglich ihren bisherigen Ehenamen in einen Doppelnamen umzuwandeln. Dies gilt insbesondere für Paare, die bislang keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben. Durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt kann der neue Doppelname festgelegt werden.

Erleichterte Namensänderungen für Volljährige

Erwachsene erhalten künftig die Möglichkeit, ihren Nachnamen einmalig und ohne besonderen Grund zu ändern, indem sie den Namen des anderen Elternteils annehmen oder einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Elternteile bilden. Dies bietet insbesondere Personen, die mit ihrem aktuellen Nachnamen unzufrieden sind oder eine stärkere Verbindung zu beiden Elternteilen ausdrücken möchten, eine unkomplizierte Option zur Namensänderung.

Regelungen zur Vermeidung von Namensketten

Um die Entstehung von Namensketten zu verhindern, ist die Anzahl der Einzelnamen in einem Doppel- oder Mehrfachnamen auf zwei begrenzt. Personen, die bereits einen Doppelnamen führen, müssen sich bei der Bildung eines neuen Ehedoppelnamens für einen der bisherigen Namen entscheiden. Beispielsweise kann jemand mit dem Namen Meyer-Voigt bei einer erneuten Eheschließung entweder Meyer oder Voigt mit dem Namen des neuen Partners kombinieren.

Berücksichtigung von Traditionen und Minderheiten

Die Reform trägt auch den Bedürfnissen nationaler Minderheiten und ausländischer Namenstraditionen Rechnung. So wird es beispielsweise in bestimmten Regionen möglich sein, Kindern nach traditioneller Sitte einen Familiennamen zu geben, der sich vom Vornamen eines Elternteils ableitet, wie zum Beispiel Karlsen von dem männlichen Vornamen Karl. Dies fördert den Erhalt kultureller Identitäten innerhalb Deutschlands.

Namensrecht in Deutschland vor der Reform

Schön ist es, wenn man veraltete Regelungen hinter sich lassen kann. Aber manchmal ist es auch schön, alte Regeln nach einer Reform hervorzuholen, um sich über die Veränderung und den Fortschritt zu freuen. Im Folgenden könnt Ihr Euch noch einmal die alten Regelungen zum ehelichen Namensrecht anhand von 7 Beispielen zu Gemüte führen:

  • Herr Schmitt und Frau Müller heiraten. Der Ehename lautet Schmitt oder Müller. Die Kinder nehmen den entsprechenden Namen an.

  • Beide Ehepartner behalten ihren Namen. Die Kinder heißen entweder Schmitt oder Müller. Beachtet: Alle Kinder müssen den gleichen Namen tragen!

  • Ein Doppelname als gemeinsamer Ehename geht nicht. Der Partner, dessen Name nicht Ehename wird, kann jedoch einen Doppelnamen führen – das heißt er behält seinen eigenen Namen. Der Ehename wird entweder vorangestellt oder angehängt.

  • Bei gleichem Namen darf kein Doppelname gewählt werden. Eine Frau Müller die einen Herrn Müller heiratet, darf nicht Müller-Müller heißen.

  • Kinder dürfen keinen Doppelnamen haben.

  • Der Familienname kann nachträglich nicht wieder verändert werden.

  • Wenn Ihr nach einer Scheidung nochmals heiratet, könnt Ihr Euren Familiennamen weiterführen. Euer neuer Partner darf diesen Namen jedoch nicht übernehmen und der Name darf nicht Familienname werden.

Ihr habt noch weitere Fragen zum Thema Namensrecht? Im Bürgerlichen Gesetzbuch – auch online – findet Ihr weitere Antworten auf konkrete Fragestellungen.

Namensänderung in Österreich

In Österreich waren die Möglichkeiten zur Bildung des Familiennamens schon vorher ein wenig liberaler geregelt.

Wie schon in Deutschland könnt Ihr einen gemeinsamen Familiennamen auswählen. Tragen einer oder beide Ehepartner schon einen Doppelnamen, können alle Teile oder auch nur Bestandteile den neuen Familiennamen bilden. Am Ende dürfen jedoch nur zwei Bestandteile den Doppelnamen bilden und es darf nicht der Doppelname einer früheren Ehe sein. Hat jedoch einer von beiden schon von Geburt einen Doppelnamen, kann dieser als Familienname von allen weitergeführt werden.

Kinder können dementsprechend auch Doppelnamen als Familiennamen bekommen auch bei getrennter Namensführung. So stehen erneut alle Kombinationen der elterlichen Nachnamen offen, jedoch mit der Beschränkung, dass er nur aus zwei Bestandteilen bestehen darf. Einen offiziellen Überlick der Regelungen findet Ihr hier.

Namensänderung in der Schweiz

Seit dem 01.01.2013 gibt es in der Schweiz offiziell keinen Doppelnamen mehr. Die Schweizer dürfen sich entscheiden, ob jeder seinen Namen behält oder sich für einen von beiden Namen entscheiden. So kriegen gemeinsame Kinder auch in Zukunft automatisch den gemeinsamen Familiennamen oder bei getrennten Familiennamen, den Namen, für den sich die Eltern entscheiden. Wenn sich Euer Familienname nach der Eheschließung ändert, ist keine gesonderte Beantragung einer Namensänderung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Die Namensänderung erfolgt automatisch mit der Beurkundung der Eheschließung im schweizerischen Personenstandsregister.

Es gibt noch die Möglichkeit einen sogenannten Allianznamen mit Bindestrich zu führen, der im Alltag und ebenfalls im Ausweis genutzt werden darf. Jedoch ist dieser kein amtlicher Name, wie er im Zivilregister aufgeführt ist und kann auch nicht an die Kinder als Familienname weitergegeben werden.

Die Kosten für die Namensänderung auf dem Amt

Für die Namensänderung auf dem Einwohnermeldeamt braucht Ihr Eure Heiratsurkunde. Diese erhaltet Ihr im Standesamt bei der Eheschließung. Es empfiehlt sich gleich zwei beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen, sodass Ihr Euer Original gegebenenfalls Zuhause lassen könnt. Es gibt die Möglichkeit den Antrag auf einen neuen Personalausweis schon im Voraus zu stellen. Ihr erhaltet dann Euren neuen Ausweis ebenfalls bei der Eheschließung.

Jede Änderung an einem Eintrag oder Ausweis ist mit Kosten verbunden. Ein neuer Personalausweis und Reisepass kann nur persönlich beantragt werden und kostet im Schnitt jeweils ca. 37€. Rechnet diese Kosten schon in Euer Hochzeitsbudget ein, dann erlebt Ihr nach der Hochzeit keine Überraschungen.

Namensänderung nach der Scheidung in Deutschland

Was bedauerlicherweise heutzutage viel vorkommt ist ein Antrag auf Namensänderung nach der Scheidung. Die Reform erleichtert diesen Prozess, indem sie bürokratische Hürden abbaut.

Zurück zum Mädchennamen

Bisher war es bereits möglich, nach einer Scheidung zum Geburtsnamen oder einem früheren Namen zurückzukehren. Eine gesonderte Erklärung beim Standesamt reicht aus, ohne dass weitere Nachweise erbracht werden müssen.

Gemeinsame Kinder

Kinder aus einer geschiedenen Ehe können ihren Nachnamen an den Elternteil anpassen, bei dem sie hauptsächlich leben möchten. Sie haben die Möglichkeit, den Nachnamen der Hauptbezugsperson zu übernehmen oder einen Doppelnamen zu wählen. Heiratet ein Elternteil erneut und nimmt einen neuen Namen an, kann auch das Kind aus der vorherigen Ehe diesen Familiennamen annehmen. Eine wichtige Neuerung zudem ist, dass diese Namensänderung rückgängig gemacht werden kann, sodass das Kind später wieder zu seinem ursprünglichen Nachnamen zurückkehren darf.

Vor der Reform behielten die Kinder in der Regel den Nachnamen, den sie zu ihrer Geburt oder einer Heirat bekommen haben.

Bei der Namensänderung nach der Scheidung im Zweifel gut beraten lassen

Die Zuständigkeit liegt in solchen Fällen beim Standesamt. Lasst Euch von Eurem Anwalt und dem Amt gut beraten, welche Möglichkeiten der Namensänderung hier sinnvoll sind und welche nicht die wahrscheinlich schon angespannte Situation der Scheidung und vor allem die der Kinder belasten.

Das Forum diskutiert über die Namensänderung

In unserem Hochzeitsforum ist das Thema Namensänderung inzwischen oft und viel besprochen worden. Beim Austausch standen vor allem die Abläufe der Namensänderung als auch Fragen nach Fristen im Mittelpunkt. Damit Ihr einen ersten Überblick über die Diskussionen im Forum erhaltet, haben wir hier einige Threads für den Einstieg für Euch herausgesucht:

Selbstverständlich könnt Ihr mit Hilfe der Suchfunktion des Hochzeitsforums noch zahlreiche weitere Beiträge rund um die Änderung des Nachnamens finden.