Ein gemeinsames Konto für die Haushaltskasse kann praktisch sein. Wenn Ihr nach der Hochzeit zusammenziehen oder sogar ein gemeinsames Zuhause kaufen oder bauen wollt, dann lassen sich viele organisatorische Dinge mit einem gemeinsamen Konto erleichtern: Das Paar hat zu gleichen Anteilen die komplette Vollmacht über das Konto und kann so vor Ort auch unabhängig voneinander bezahlen.
INHALT []
- Gemeinsame Kosten – Gemeinsames Konto
- Das Ehepaar verfügt gemeinschaftlich über das Konto
- Die Konditionen von Girokontoanbietern
- Das Konto mit zwei Vollmachten und das Tages- bzw. Festgeldkonto
- Gemeinsame Kosten für die Hochzeit
Bei einem gemeinsamen Konto für Eheleute gibt es aber einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fakten für Euch zusammengestellt.
Gemeinsame Kosten – Gemeinsames Konto
Das Zusammenleben bringt viele Kosten mit sich mit. Miete, Nebenkosten und große Anschaffungen: Meist tragen Eheleute diese Kosten zu gleichen Teilen. Beide zahlen dann regelmäßig einen Betrag in ein Gemeinschaftskonto, auch Oder-Konto genannt, ein und gemeinschaftliche Ausgaben werden davon bezahlt, ohne, dass die Partner über die Anteile an den Ausgaben diskutieren müssen. Viele Paare behalten neben dem Gemeinschaftskonto ihr eigenes Girokonto, um auch Geld zur Verfügung zu haben, das nur ihnen zusteht: Der Betrag, der auf das Gemeinschaftskonto fließt, wird von den Paaren am besten genau festgelegt.
Bei Partnern mit unterschiedlich hohen Einkommen kann der Anteil prozentual an den nötigen monatlichen Kosten festgelegt werden – so ruht die finanzielle Last für gemeinsame Ausgaben gerecht verteilt auf den Schultern beider Ehepartner. Die Summe auf einem Gemeinschaftskonto steht beiden Partnern dann zu gleichen Teilen zu. Wird das Konto überzogen, sind beide zu gleichen Teilen für den Ausgleich des Betrages verantwortlich. Dies birgt dadurch auch enorme Risiken.
Das Ehepaar verfügt gemeinschaftlich über das Konto
Die Hälfte/Hälfte-Regelung gilt eben auch im Falle einer Trennung: Hebt ein Partner z.B. kurz vor der Trennung einen hohen Betrag vom Konto ab, muss er dem anderen Partner den Differenzbetrag erstatten. Beim Todesfall eines der Partner geht die Verfügung des gemeinsamen Kontos zu gleichen Teilen an den verbliebenen Partner und die Erben des verstorbenen Partners über.
Komplizierter wird es, wenn einer der Partner eine hohe Summe erbt und das Geld auf das Gemeinschaftskonto fließt. Dann muss eine Schenkungssteuer gezahlt werden, da der Partner nun an dem Geld zur Hälfte beteiligt wird. Diese Beträge müssen in der Erklärung unbedingt angegeben werden, ansonsten läuft man Gefahr für eine Steuerhinterziehung haftbar gemacht werden zu können. Dies gilt nicht nur im Falle einer Erbschaft, sondern auch beim Erwerb von hohen Summen durch andere Einkünfte. Die Freibeträge sind bei verheirateten Paaren deutlich höher, daher eignet sich ein Gemeinschaftskonto besser für Eheleute, bei denen hohe Summen auf das Konto einfließen.
Die Konditionen von Girokontoanbietern
Vergleichen zahlt sich aus! Ein gemeinsames Konto als Ehepaar ist für viele selbstverständlich. Denn oft geht es nicht nur um die Ausgaben des gemeinsamen Haushaltes, sondern auch um Ausgaben für die Kinder. Dann ist es zu kompliziert, jede Rechnung zu teilen. Wenn sich das Paar zu 100 Prozent vertraut und gut miteinander kommuniziert, ist ein gemeinsames Konto eine gute Entscheidung. Ein klassisches Beispiel für ein typisches Konto hierfür sind das Girokonto der Commerzbank oder von 1822direkt.
(Affiliate-Links zu den genannten Anbietern. Das bedeutet, wir erhalten eine Provision, wenn Ihr ein Konto eröffnet. Mehrkosten entstehen Euch hierdurch jedoch nicht.)
Unser Tipp: Lasst Euch bei Eurer Bank gut beraten und wägt die Angebote verschiedener Banken ab: Auch bei dieser Art Konto lohnt es sich, auf die Kosten, Dispohöhe und –zinsen sowie Bedingungen zu achten. Alle Absprachen zu den Konditionen werden dann schriftlich festgehalten, um im Falle einer Streitsituation Klarheit über die Rechte beider Partner zu haben.
Das Konto mit zwei Vollmachten und das Tages- bzw. Festgeldkonto
Die Alternative zum Gemeinschaftskonto ist das Konto mit zwei Vollmachten. Hier trägt derjenige, über den das Konto läuft, die volle Verantwortung für alle Ausgaben - aber eine weitere Person hat die gleichen Zugriffsrechte. Ein solches Modell eignet sich zum Beispiel für Paare, die zwei unterschiedliche Einkommen haben. Das Konto des Besserverdienenden kann dann zum Konto mit den beiden Vollmachten werden, über das die meisten Ausgaben für den gemeinsamen Haushalt laufen. Um zum gemeinsamen Unterhalt beizusteuern kann derjenige mit dem geringeren Gehalt z.B. einen monatlichen Betrag auf ein Tages- oder Festgeldkonto bezahlen, von dem aus größere - aber längerfristig planbare - Ausgaben getätigt werden.
Unser Tipp: Auch wenn beide Partner sich einig sind und auf ein Gemeinschaftskonto verzichten ist ein Tages bzw. ein Festgeldkonto eine gute Alternative wenn langfristig gemeinsame Summen angespart werden müssen – für ein Auto, ein Haus oder die Ausbildung der Kinder.
Gemeinsame Kosten für die Hochzeit
In den seltensten Fällen führt ein Paar vor der Eheschließung ein gemeinsames Konto. Die anfallenden Ausgaben für die Hochzeit entsprechen jedoch Kosten die Euch beide betreffen und damit, wenn es möglich ist, auch von Euch gemeinsam getragen werden sollten. Bei unterschiedlichem Einkommen oder Vermögen wird im Normfall der größere Anteil von dem wohlhabenderen Partner übernommen. Viele Hochzeiten werden finanziell zusätzlich durch Eltern oder Kredite unterstützt. Egal, wie Ihr die Finanzierung Eures großen Tages und der Flitterwochen löst - Redet darüber, wie Ihr die Kosten aufteilt, wie viel Geld Ihr ausgeben könnt und wollt. Geld ist für viele ein unangenehmes und unromantisches Thema, doch für einen reibungslosen und harmonischen Start in ein gemeinsames Leben sind diese Gespräche unverzichtbar.
Unser Tipp: Macht Euch einen Budgetplan. Bei vielen Paaren werden Braut und Brautigäm unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Macht daher Kompromisse. Hierfür eignen sich Preisvergleiche super!
Betrachtet den Ehevertrag nicht als ein Thema, das für schlechte Stimmung sorgt. Ganz im Gegenteil: Je früher Ihr Euch als Brautpaar Gedanken über einen Ehevertrag macht, desto schneller werdet Ihr merken, dass der Vertrag beide Seiten absichert.