Das Eheverbot wird auch Heiratsverbot genannt.
Aufgrund bestimmter Tatsachen werden Personen vom Recht der Eheschließung ausgeschlossen. Eheverbote gelten zum Beispiel unter Verwandten oder für Personen die noch verheiratet sind.
Auch Kinder die adoptiert wurden unterliegen dem Eheverbot mit Verwandten.
Bei der Trauung im Standesamt stellt der Standesbeamte den beiden zukünftigen Ehepartnern die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Früher war ausschließlich die Kirche für Eheschließungen zuständig, doch seit 1975 muss sich das Paar standesamtlich trauen lassen, damit die Ehe rechtskräftig ist.